1.1
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend “AGB”) der MediaEngine GmbH, nachfolgend „Agentur“ genannt, gelten für alle Verträge über Dienstleistungen, die ein Unternehmer oder eine juristische Person (nachfolgend „Kunde“ genannt) mit der Agentur hinsichtlich der von der Agentur auf ihrer Website, im Angebot oder anderen Medien dargestellten Dienstleistungen abschließt.
1.2
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als die Agentur ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat.
2.1
Die Agentur erbringt Dienstleistungen im Bereich des Online-Marketings und der klassischen PR-Werbung, sowie Foto- und Videoproduktionen, darunter z.B. Werbeanzeigenmanagement auf allen bekannten Plattformen, Suchmaschinenoptimierung (SEO), Social Media Marketing, Content Marketing, Billboard und Flyer Design und jegliche der Branche bekannten zugehörigen Aktivitäten.
2.2
Des weiteren stellt die Agentur miet- und kaufbare Programmierungslösungen (Sogenannte Bot-, AI- oder Appanwendungen) zur Verfügung, programmierte Software, die auf den Servern der Agentur liegt, ist immer ein gemietetes Produkt, wird eine Software auf der Infrastruktur des Kunden entwickelt handelt es sich immer um ein gekauftes Produkt.
2.3
Webentwicklungen wie Websites oder Landingpages sind als Miet- oder Kaufprodukt erhältlich. Mietprodukte sind in der Regel Internetseiten, die zur Lead- oder Mitarbeiter-Generierung für Kunden von der Agentur in Kombination mit einem Leadgewinnungs- oder Recruiting-Vertrag meistens auf der
Infrastruktur der Agentur bereitgestellt werden. Kaufprodukte sind individuell nach Kundenwunsch erstellte Webentwicklungen, die auf der Infrastruktur des Kunden erstellt und betrieben werden.
2.4
Die konkrete Ausgestaltung der Dienstleistungen richtet sich nach dem zwischen dem Kunden und der Agentur geschlossenen Vertrag.
3.1
Die Präsentation der Dienstleistungen auf der Website der Agentur stellt kein rechtlich bindendes Vertragsangebot dar, sondern einen unverbindlichen Online-Katalog.
3.2
Durch das Absenden einer Bestellung über die Website gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Vertragsabschluss ab. Die Agentur kann dieses Angebot nach ihrer Wahl innerhalb von zwei Wochen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung annehmen.
3.3
Alternativ erhält der Kunde ein Angebot welches individuell auf Ihn zugeschnitten ist, hier gilt die Gültigkeit wie auf dem Angebot angegeben. Die Agentur hält es sich offen den Kunden trotz schriftlicher Beauftragung abzulehnen.
4.1
Für die von der Agentur erbrachten Dienstleistungen gilt die im Vertrag vereinbarte Vergütung. Alle Preise verstehen sich in Euro und zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer. Das Zahlungsziel ist immer auf der zu zahlenden Rechnung angegeben.
4.2
Die Vergütung ist wie im Angebot vereinbart zeitgerecht zu zahlen, sollte der Kunde in Zahlungsvollzug von über 30 Tagen kommen behält sich die Agentur das Recht vor den Vertag unverzüglich aufzukündigen und die gesamte Summe (sofern Teilzahlungsvereinbarung) in Rechnung zu stellen.
4.3
Teilzahlungsverträge gelten in der Regel 3, 6 oder 12 Monate und sind grundsätzlich am ersten Werktag des jeweiligen Monats fällig. In vereinzelten Fällen können die Laufzeiten & die Fälligkeitsdaten aus verschiedenen Gründen abweichen. Genaue Informationen zur Laufzeit und dem Fälligkeitsdatum befinden sich auf dem Angebot oder der Rechnung.
4.4
Der Kunde willigt der Agentur das Recht ein bei Zahlungsverzug die Arbeit bis zum vollständigen Ausgleich der offenen Rechnungssumme zu pausieren. Wann und in welchem Umfang dies geschieht, liegt im Ermessen der Agentur. Um ein Pausieren der Dienstleistung zu vermeiden, sollte der Kunde die Zahlungsverzögerung der Agentur rechtzeitig anmelden, um Komplikationen bei der Dienstleistungserbringung zu vermeiden.
5.1
Der Kunde verpflichtet sich der Agentur alle für den Vertrag nötigen Informationen, Zugangsdaten und Materialen zur Leistungserfüllung zeitgemäß beizubringen.
5.2
Werden die in 5.1 genannten Punkte zur Leistungserbringung nicht rechtzeitig beigebracht ist die Agentur für eine mögliche Verzögerung der Arbeit nicht verantwortlich zu machen.
6.1
Die Agentur räumt dem Kunden an den im Rahmen des Vertrages erstellten Werken die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte ein. Die Rechteübertragung erfolgt erst nach vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung und bezieht sich ausschließlich auf Foto- und Videoproduktionen, Video-Kurse, Wissensdatenbanken, Brand Design, Content Erstellung für die sozialen Medien sowie gekaufte Webdesign oder Programmierungslösungen.
6.2
Von der Rechtsübertragung nach Beendigung der Leistung ausgeschlossen ist sämtliches geistiges Eigentum, was sich auf die Erstellung von Online-Werbeanzeigen innerhalb des Vertragszeitraums bezieht, dazu gehören Kampagnen, Anzeigengruppen, Werbeanzeigen, Tracking-Daten, Creatives und Webseiten
zur Lead- oder Mitarbeitergewinnung. Eine weitere Nutzung dieser Daten ist nicht gestattet, in der Regel werden diese Daten bei Beendigung der Zusammenarbeit vollständig vernichtet, sollte es doch zur unbefugten Benutzung der Daten kommen behält sich die Agentur vor eine Unterlassungsklage zu veranlassen. Möchte der Kunde trotz Beendigung des Vertrages mit den Daten der Agentur weiterarbeiten ist es möglich auf Nachfrage bei der Agentur diese Rechte zu erwerben.
6.3
Die von der Agentur erstellten Werke sind urheberrechtlich geschützt. Jegliche Bearbeitung, Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe außerhalb der vereinbarten Nutzungsrechte bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Agentur.
6.4
Für den Kunden gelistete Amazon Produkte unterliegen dem geistigen Eigentum der Agentur, sollte es sich um eine Werbe- oder Management Partnerschaft handeln. Sollte die Agentur nur das Produkt für den Kunden listen entfällt dieses Recht, bei einer Beendigung einer Amazon Werbe- oder Management Partnerschaft ist der Erwerb des Nutzungsrechtes bei der Agentur auf Nachfrage möglich.
6.5
Mietbare Websites, Landingpages oder Programmierungslösungen (Sogenannte Bot-, AI- oder Appanwendungen) sind von dem Kunden während des Vertragszeitraums uneingeschränkt nutzbar. Nach Beendigung des Vertrags entfällt dieses Recht. Mietprodukte sind in der Regel Landingpages oder Webseiten, die zur Lead- oder Mitarbeiter-Generierung für Kunden von der Agentur in Kombination mit einem Leadgewinnungs- oder Recruiting-Vertrag erstellt werden, diese unterliegen dem Urheberrecht der Agentur und sind nur für die Zusammenarbeit mit der Agentur erstellt worden. Die Agentur gibt dem Kunden die Möglichkeit nach Vertragsablauf die Nutzungsrechte auf Nachfrage zu erwerben. Programmierungslösungen können im Gegensatz zu Webpages nach Beendigung des Vertrages nicht immer erworben werden, weitere Informationen, ob ein Kauf möglich ist, kann der Kunde bei der Agentur erfragen.
6.6
Kaufbare Websites, Webshops, Landingpages oder andere Programmierungslösungen werden für den Kunden auf der von Kunden gestellten Infrastruktur erstellt. Nach vollständiger Bezahlung erhält der Kunde von der Agentur das uneingeschränkte Nutzungsrecht.
7.1
Die Agentur haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit der Agentur oder eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen nach den gesetzlichen Bestimmungen. Im Übrigen ist die Haftung auf Schadenersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, auf das vertragstypische, vorhersehbare Maß beschränkt.
7.2
Die Agentur übernimmt keine Haftung für die Rechtmäßigkeit der für den Kunden in Absprache erstellten Inhalte. Die Agentur handelt im Namen des Kunden und veröffentlicht neue Inhalte oder Werke im Namen des Kunden.
7.3
Die Dienstleistungen und Produkte der Agentur unterliegen keiner Gewährleistung. Sollten Prognosen über möglich erzielbare Ergebnisse abgegeben werden basieren diese auf Erfahrungswerten aus der Vergangenheit von bestehenden Kunden und stellen keine verbindliche Garantie dar.
8.1
Eine Kündigung des Vertragsverhältnisses ist von Seiten des Kunden nicht möglich, sofern die Leistungserbringung bereits begonnen hat.
8.2
Die Agentur hält sich das Recht vor den Vertrag mit dem Kunden jederzeit aus ungenanntem Grund zu kündigen.
8.3
Die Vertragslaufzeit wird immer individuell mit dem Kunden festgelegt und ist im Angebot oder der Rechnung der Agentur nachzulesen.
9.1
Der Kunde ist damit einverstanden über die Methoden, Strategien und Arbeitsabläufe der Agentur Stillschweigen zu bewahren und diese nicht an Dritte weiterzugeben. Sollten Informationen der Agentur an unbekannte Dritte weitergegeben werden ist die Agentur darüber unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
9.2
Die Agentur verpflichtet sich dazu die Daten der Kunden stets vertraulich zu behandeln und sie nur an ausgewählte und geprüfte Partnerunternehmen zu übermitteln.
9.3
Die Agentur verpflichtet sich dazu sämtliche vom Kunden zur Verfügung gestellten Accountzugangsdaten nach Beendigung der Zusammenarbeit vollständig zu vernichten.
9.4
Die Agentur verpflichtet sich dem Regelwerk der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).
10.1
Auf das Vertragsverhältnis zwischen der Agentur und dem Kunden findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist der Gerichtsstand der Geschäftssitz der Agentur.
10.2
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt.
Für die AGB verantwortliches Unternehmen:
MediaEngine GmbH
Geschäftsführer: Max Kohl
Krummenweger Str. 173
40885 Ratingen, Deutschland
Zuständiges Amtsgericht:
Amtsgericht Düsseldorf